Wir suchen Lehrkräfte

willkommen.

Staatlich anerkannte Privatschule mit ein starkes Dreieck durch Lehrkräfte, Eltern und Verein

 

einzigartig.

Modernes Arbeitsumfeld und innovativ pädagogisches Konzept

 

geliebt.

Christliche Werte und Wertschätzung des Einzelnen

Lehkraft, lehrerin, lehrer, tafel, stelle, schüler, schülerin, schule

Fragen oder Besuchsvereinbarung: Schulbüro Tel. 02681.3909

Postanschrift: FEBA Altenkirchen, Heinestr. 5, 57610 Altenkirchen

E-Mail: bewerbung@feba-ak.de

Für das Bewerbungsformular mit Dateiversand nach unten scrollen.

Wir suchen

  • Lehrkräfte mit abgeschlossener Ausbildung
  • Studienabgänger-/innen und Abgänger/-innen
  • Quereinsteiger/-innen
  • Lehrkräfte, die sich verändern möchten

(Erläuterungen siehe unten)

 

Wir bieten

  • Entlohnung entspr. der Regelung für kommunale Beschäftigte in RLP
  • Sofort- und Quereinstieg
  • zusätzliche Altersversorgung nach den Regelungen für kommunale Beschäftigte in RLP
  • WLAN und Beamer in den Klassenräumen sowie iPad pro-Dienstgerät für jede Lehrkraft
  • Modernes Schulgebäude mit neuer Sporthalle und großer Mehrzweckraum
  • schönes, naturnahes Schulgelände
  • motiviertes Team unterstützt durch engagierte Eltern

Wir sind

Ein Team von Lehrkräften und Mitarbeiter-/innen, die im Schulalltag gemeinsam christliche Werte leben und Kindern ein gutes Fundament für ihr Leben mitgeben wollen.

 

Die Freie Bekenntnisschule (FEBA) besteht seit 1988 und ist seit 30 Jahren staatlich anerkannt. Seitdem erhält die Schule staatliche Beiträge nach dem Privatschulgesetz des Landes. Der Schulträger ist die 'Freie Evangelische Bekenntnisschule Altenkirchen e.V.'

Informationsflyer FEBA

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Erläuterungen

Studienabgänger/-innen und Abgänger/-innen

Sie haben ein Lehramtsstudium abgeschlossen und suchen eine erste Anstellung.

 

Quereinsteiger

Sie haben einen Master-Studiengang in einem unterrichtsrelevanten Fach abgeschlossen und möchten gerne Kinder unterrichten. RLP bietet Ihnen die Möglichkeit, in den Schuldienst zu wechseln.

 

Lehrkräfte, die sich verändern möchten

Sie möchten sich räumliche oder inhaltlich verändern.

Nach §25 PrivSchG können sich beamtete Lehrkräfte von anderen Grundschulen in RLP an unsere Schule 'zuweisen' lassen. In diesem Fall bleibt Ihr Beamtenverhältnis und Ihre Besoldung erhalten und es erfolgt eine Zuweisung an unsere Schule. Arbeitgeber bzw. Dienstherr ist weiterhin das Land Rheinland-Pfalz (RLP).